Allgemeine Meldungen

Wichtige Information für unsere Mitglieder

ParagrafenZum Nachweis der Sportschützeneigenschaft gegenüber der Ordnungsbehörde und dem Verband z.B. bei der Regelüberprüfung oder Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, ist es nach aktueller Gesetzeslage unerläßlich, die regelmäßige Teilnahme am Training bzw. an Wettkämpfen nachzuweisen.

Als regelmäßig hat der Gesetzgeber über einen Zeitraum von 12 Monaten die Teilnahme an mindestens 18 Trainingseinheiten bzw. Wettkämpfen definiert.

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Aufbewahrung von Waffen

ParagrafenDer Deutschen Schützenbund e.V. weist seine Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hin, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist. Wir bitten alle Waffenbesitzer, dass sie sich diese Regelungen immer mal wieder zu Gemüte führen und strikt beachten!

Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf. Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.

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