Auch als Verein sind wir seitens des Gesetzgebers verpflichtet, die geltenden Corona-Regeln umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Strafen bei Nichteinhaltung sind empfindlich und treffen sowohl den Verursacher (fehlende Maske = 70€, Teilnahme ohne 3G Nachweis = 200€), als auch den verantwortlichen 1. Vorstand (keine Überprüfung des 3G Nachweises 650€, keine Erhebung von Kontaktdaten = 600€). Die genannten Bußgelder entsprechen dem Regelsatz, können aber bei mehrfachem Verstoß auf ein vielfaches ansteigen.
Nachfolgend findet Ihr die konkrete Umsetzung eines Hygienekonzeptes in unserem Verein.
Die selbstständige Einhaltung der Regeln und das Ausfüllen des Blattes zur Kontaktnachverfolgung ist für alle Besucher der Schießstätte ab sofort verbindlich!
Ich hoffe, dass wir diese Regeln bald wieder aufheben können und wünsche Euch Gesundheit und weiterhin „Gut Schuss“!
Der Deutschen Schützenbund e.V. weist seine Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hin, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist. Wir bitten alle Waffenbesitzer, dass sie sich diese Regelungen immer mal wieder zu Gemüte führen und strikt beachten!