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Bericht zur Generalversammlung 2002

Und (endlich Embarassed) auch ein kurzer Bericht zur Generalversammlung

In der ruhig und sachlich verlaufenen Hauptversammlung war der zeitaufwändigste Teil die Überarbeitung unserer Satzung. Initiator für die Überarbeitung war, dass unser bisheriger Jugendleiter nicht mehr zur Wahl stand und der vorgesehene neue das in der Satzung verankerte Alter von 21 Jahren für ein Amt noch nicht erreicht hat. So wurde also das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt. In diesem Zuge wurde auch das passive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt.

Endlich auch in der Satzung niedergeschrieben wurde die Aufnahme des Sportleiters in die Vorstandschaft. Das wurde zwar immer schon so gehandhabt, aber jetzt ist es endlich auch satzungsmässig verankert. Ferner wurden die im Schützenwesen gebräuchlichen Ausdrücke Oberschützenmeister und Schützenmeister in der Satzung aufgenommen.

Die restlichen Änderungen sind redaktioneller Natur und lediglich Umformulierungen der alten Satzung von 1973. Nach Vergleich der alten mit der neuen Satzung wurde diese einstimmig angenommen.

Die neue Satzung finden Sie hier.

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